KI-generierte Bilder in der Unternehmenskommunikation

Zwei getrennte Fragen: Wer nutzt KI-Bilder am intensivsten? und Wer muss sie labeln? Das hängt nicht 1:1 zusammen, denn nicht jedes KI-Bild ist kennzeichnungspflichtig.

Branchen mit dem stärksten Einsatz von KI-Bildern

  • Marketing- und Werbeagenturen / E-Commerce: Produktbilder, Banner, personalisierte Kampagnenmotive – hier ist der Einsatz am weitesten verbreitet, weil die Kosten- und Zeitersparnis am größten ist.
  • Mode, Fashion & Beauty: virtuelle Models, Kampagnenbilder, Produktvisualisierungen ohne physisches Shooting.
  • Medien, Verlage & digitale Magazine: Illustrationen als Artikel-Aufmacherbilder, Stock-Bild-Ersatz.
  • Immobilien: Home-Staging, Renderings, „Vorher-Nachher“-Visualisierungen.
  • Automobilbranche: Konzeptbilder, Produktkonfiguratoren.
  • Social-Media- und Influencer-Marketing: KI-Avatare, generierte Postings im Auftrag von Marken.

Wer muss labeln – und wann?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act verbindlich. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.

Kennzeichnungspflichtig sind vor allem:

  • Deepfakes: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden. Die Zustimmung der abgebildeten Person spielt dabei keine Rolle.
  • Content mit öffentlichem Interesse: KI-generierter oder manipulierter Text, der veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle.

Besonders betroffen sind damit in der Praxis:

  • Medien/Verlage: Eine Nachrichtenwebsite, ein digitales Magazin oder ein Blog, das KI-generierte Illustrationen als Aufmacher- oder Begleitbilder zu Artikeln verwendet, muss diese wahrnehmbar kenntlich machen, z. B. per Bildunterschrift.
  • Agenturen/Social-Media-Manager: Wer im Auftrag eines Unternehmens oder einer Marke Social-Media-Kanäle verwaltet und dabei KI-generierte Bilder oder Videos einsetzt, trägt als Deployer die Kennzeichnungspflicht – und kann sie nicht einfach an den Kunden abwälzen.
  • Corporate/HR/Schulungsanbieter mit KI-Avataren: Ein Schulungsvideo, das ein KI-Avatar moderiert, muss als KI-generiert gekennzeichnet sein, etwa mit einem sichtbaren Hinweis im Video oder in der Beschreibung.

Wichtige Ausnahmen

Nicht jede Bildbearbeitung fällt darunter: Typische Bildoptimierungen wie automatisches Zuschneiden, Color-Grading, Schärfen, Rauschunterdrückung oder das Entfernen kleiner Störobjekte im Hintergrund verfälschen den wesentlichen Inhalt des Bildes nicht und erfordern daher kein Label.

Zudem gilt eine Erleichterung für Kunst, Unterhaltung, Satire und Fiktion: Bei offensichtlich fiktionalen oder künstlerischen Werken darf die Kennzeichnung so platziert werden, dass der künstlerische Gesamteindruck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Fazit

Am stärksten trifft es Branchen, die

  1. viel KI-Bildmaterial produzieren und
  2. damit reale Personen/Ereignisse abbilden oder öffentliche Meinungsbildung betreiben.

Also vor allem Medien, Marketingagenturen, Social-Media-Verantwortliche und Unternehmen mit KI-Avataren.

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